top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Altraviz GmbH (FN 625269 p, Hartackerstraße 8, A-4060 Leonding, support@altraviz.com)

I. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

  1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

  2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird. Änderungen der AGB werden dem Auftraggeber bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Auftraggeber in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.

  3. Allfällige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden selbst bei Kenntnis nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Auftraggebers widerspricht die Auftragnehmerin ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Auftraggebers durch die Auftragnehmerin bedarf es nicht.

  4. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

  5. Abweichende Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen bedürfen einer ausdrücklichen, schriftlichen Vereinbarung.

  6. Die Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag gilt erst mit Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin als geschlossen.

  7. Die Vertragssprache ist Deutsch.

 

II. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Altraviz GmbH (in der Folge: Auftragnehmerin) stellt KEINE ANLAGEBERATUNG und KEINE EMPFEHLUNG ZUM KAUF ODER VERKAUF VON WERTPAPIEREN dar. Der Altraviz-Service stellt Informationen und Analysen rund um das Investieren an der Börse bereit. Der Leistungsumfang umfasst lediglich die Weitergabe von Wissen über Trading und andere Finanzanlagen mittels der im Altraviz Tool vorgestellten Analysen. Die Auftragnehmerin versteht sich als Angebot mit rein ausbildendem Charakter.

  2. Die Nutzung der angebotenen Dienstleistung erfolgt über das unternehmenseigene Online-Portal. Es wird darauf hingewiesen, dass das Portal regelmäßig gewartet und Instand gehalten werden muss. Aus der daraus resultierenden eingeschränkten Nutzungsmöglichkeit während der betroffenen Dauer kann der Auftraggeber keinerlei Ersatzansprüche ableiten.

  3. Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen der Leistungsverpflichtung der Auftragnehmerin hat der Vertragspartner zu tolerieren.

  4. Analysen, auf verschiedenen Zeitebenen, von Aktien, Indizes und Kryptowährungen werden dem Kunden in Form von Texten und interaktiven Charts über die Online-Plattform zur Verfügung gestellt. Die einzelnen Analysen werden täglich, nach Börsenschluss, aktualisiert.

  5. Eine Verbindung zum Portal findet über eine Internetverbindung mittels einer aktuellen Browsersoftware statt. Der Zugang des Kunden zum Portal erfolgt passwortgeschützt mittels der vom Kunden selbst festgelegten Zugangsdaten (bestehend aus E-Mail-Adresse und Passwort).

  6. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass er die technischen Voraussetzungen für seinen Zugang zum Portal erfüllt und aufrecht erhält. Dies umfasst insbesondere eine geeignete Hardware und Betriebssystemsoftware, eine aufrechte Internetverbindung und eine aktuelle Browsersoftware.

  7. Zur Leistungsausführung ist die Auftragnehmerin erst verpflichtet, sobald der Auftraggeber allen seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung seines Auftrages in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht notwendig sind, nachgekommen ist bzw. alle technischen und vertraglich vereinbarten Einzelheiten erfüllt hat.

  8. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist die – im Hinblick auf die infolge falscher/unvollständiger Kundenangaben erbrachte – Leistung der Auftragnehmerin nicht mangelhaft.

 

III. Nutzungsrechte an Softwareprodukten und Unterlagen/Geheimhaltung

  1. Soweit dem Auftraggeber von der Auftragnehmerin Softwareprodukte überlassen werden oder dem Auftraggeber die Nutzung von Softwareprodukten im Rahmen der Dienstleistungen ermöglicht wird, steht dem Auftraggeber das nichtausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte Recht zu, die Softwareprodukte in unveränderter Form zu benutzen.

  2. Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird, werden dem Auftraggeber keine weitergehenden Rechte an Softwareprodukten übertragen. Die Rechte des Auftraggebers nach den §§ 40 (d), 40 (e) UrhG werden hierdurch nicht berührt.

  3. Für dem Auftraggeber von der Auftragnehmerin überlassene Softwareprodukte Dritter gelten vorrangig vor den Regelungen dieses Punktes die jeweiligen Lizenzbestimmungen des Herstellers dieser Softwareprodukte.

  4. Alle dem Auftraggeber von der Auftragnehmerin überlassenen Unterlagen oder durch das Portal abrufbare Informationen und Auswertungen dienen ausschließlich der Information und Weiterbildung des Auftraggebers und dürfen weder vervielfältigt noch auf irgendeine Weise entgeltlich oder unentgeltlich verbreitet werden. Der Auftraggeber ist zur Weitergabe an Dritte nur dann berechtigt, wenn die Auftragnehmerin dazu ihre schriftliche Genehmigung erteilt. 

  5. Jede Verletzung der Urheberrechte des Auftragnehmers zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.

  6. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Softwareprodukte nur auf Geräten einzusetzen, die die Hardwarevoraussetzungen erfüllen und die offiziellen Betriebssysteme verwenden. Insbesondere darf er die Apps nicht auf Geräten einsetzen, deren Hardware und/oder Software er selbst verändert hat oder die in seinem Auftrag verändert wurde.

  7. Der Auftraggeber ist zur Geheimhaltung seiner Zugangsdaten verpflichtet und hat durch angemessene Sicherheitsvorkehrungen die unberechtigte Nutzung seines Zugangs (Accounts) durch Dritte zu verhindern. Sogenanntes „Account-Sharing“ ist dem Auftraggeber ausdrücklich untersagt.

 

IV. Gewährleistung 

  1. Es gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung.

  2. Sind Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist er verpflichtet, die dem Verkäufer entstandenen Aufwendungen für die die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.

 

V. Haftung / Schadenersatz

  1. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Auftragnehmerin und die ihrer Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen für Sach- oder Vermögensschäden des Auftraggebers ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. 

  2. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Auftragnehmerin ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Gehilfen.

 

VI. Entgelt

  1. Alle angegebenen Preise sind Euro-Beträge inklusive Umsatzsteuer. Ist auf dem Auftrag ein einmaliger Betrag vereinbart – wie zum Beispiel bei einer Zeitmitgliedschaft –, wird dieser am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. 

  2. Die monatlich wiederkehrend vereinbarten Beträge sind jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wird. Der Beitrag für den ersten Anteil im Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird zusammen mit den sonstig einmaligen Beträgen am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. 

  3. Bei Bezahlung des Entgelts durch Banküberweisung muss der Überweisungsbetrag so rechtzeitig erteilt werden, dass der geschuldete Betrag bei Fälligkeit auf dem Konto der Auftragnehmerin gutgeschrieben ist.

  4. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen zu verrechnen. Bei einem Verbraucher betragen die Verzugszinsen 4 % p.a. Hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz eines nachgewiesenen höheren Schadens bei verschuldetem Zahlungsverzug nicht beeinträchtigt.

  5. Kommt der Auftraggeber einer Zahlungsaufforderung trotz Setzung einer vierzehntägigen Nachfrist nicht nach, ist die Auftragnehmerin berechtigt, vom Vertrag zur Gänze oder zum Teil unter Wahrung der Rechte der Auftragnehmerin, insbesondere des Rechtes auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung, zurückzutreten. 

  6. Das monatliche Entgelt ist wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex 2020. Ausgangsbasis ist der Monat des Vertragsabschlusses. Die Wertsicherungsanpassung erfolgt einmal jährlich jeweils im Jänner eines jeden Jahres, frühestens jedoch zwei Monate nach Vertragsabschluss.

  7. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Auftragnehmerin aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggebers wurde von der Auftragnehmerin schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt, die Forderungen hängen mit jenen der Auftragnehmerin zusammen oder die Auftragnehmerin ist zahlungsunfähig. 

 

VII. Elektronische Rechnungslegung

  1. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die Auftragnehmerin ausdrücklich einverstanden.

 

VIII. Dauer des Vertrages / vorzeitige Auflösung

  1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Ende jedes Monats schriftlich (Originalunterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur) gekündigt werden.

  2. Die Auftragnehmerin ist jedoch berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  1. die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;

  2. der Auftraggeber fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.

  3. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Auftraggebers bestehen und dieser auf Begehren der Auftragnehmerin weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Auftragnehmerin eine taugliche Sicherheit leistet;

  1. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt nur dann vor, wenn die Auftragnehmerin fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

 

IX. Höhere Gewalt

  1. Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitlicher Eingriffe, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen, sich auf die Dienstleistungen auswirkende Gesetzesänderungen nach Vertragsabschluss oder sonstiger Nichtverfügbarkeit von Produkten nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung dar.

 

X. Schlussbestimmungen

  1. Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

  2. Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

  3. Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar. 

  4. Zur Entscheidung aller aus einem Vertrag entstehenden Streitigkeiten – einschließlich einer solchen über sein Bestehen oder Nichtbestehen – wird gegenüber Verbrauchern eine Wahlzuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichts am Sitz der Auftragnehmerin vereinbart. 

  5. Für sämtliche Leistungen gilt als Erfüllungsort der Sitz des Auftragnehmers.

bottom of page